Rechte
Wer kann die Rechte ausüben?
Die Rechte der interessierten Parteien sind weiterhin sehr persönlich, daher werden sie vom Eigentümer der Daten ausgeübt, der seine Identität ordnungsgemäß nachweist (dazu wird eine Kopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweises angefordert).
Sie können jedoch auch durch ihren gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, wobei in diesem Fall eine solche Bedingung nachgewiesen werden muss (Identifikation des Interessenten und seines Vertreters und Vertretungsmodell).
Wie können Sie Ihre Rechte ausüben?
Die Ausübung der Rechte muss durch Mitteilung an die für die Behandlung verantwortliche Person erfolgen, die Folgendes enthalten wird:
- Vor- und Nachname des Interessenten
- Fotokopie Ihres Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen gültigen Dokuments, das Sie oder gegebenenfalls die Person, die Sie vertritt, ausweist.
- Die Verwendung einer elektronischen Signatur, die die betroffene oder interessierte Partei identifiziert, befreit von der Vorlage von Fotokopien des Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments.
- Wenn die interessierte Partei eines ihrer Rechte elektronisch anfordert, werden sie auf die gleiche Weise beantwortet, es sei denn, die interessierte Partei gibt einen anderen Weg an.
- Petition, in der die Anfrage angegeben ist.
- Zustellungsanschrift, Datum und Unterschrift des Antragstellers.
- Gegebenenfalls Belege für den gestellten Antrag.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir herunterladbare Dokumente vorbereitet, die Sie ausfüllen und an uns senden müssen und auf die Sie unten zugreifen können.
Was sind unsere Verpflichtungen?
Die für die Behandlung verantwortliche Person muss die an sie gerichtete Anfrage in jedem Fall beantworten, unabhängig davon, ob die personenbezogenen Daten der betroffenen Person oder interessierten Partei in ihren Behandlungen erscheinen oder nicht.
Für den Fall, dass der Antrag den festgelegten Anforderungen nicht genügt, muss der Aktenverantwortliche deren Berichtigung verlangen.
Die für die Behandlung verantwortliche Person ist für den Nachweis der Einhaltung der Antwortpflicht verantwortlich und muss die Akkreditierung der Einhaltung der vorgenannten Pflicht aufbewahren.
Die Antwort wird innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wirksam, obwohl, wann immer es der Arbeitsumfang zulässt, versucht wird, die Informationen in kürzerer Zeit vorzubereiten und bereitzustellen. Es wird daran erinnert, dass die regulatorischen Reaktionsfristen wie folgt sind:
- 30 Tage
- Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate in außergewöhnlich komplexen Fällen und ordnungsgemäß begründet und der interessierten Partei mitgeteilt.
HERUNTERLADBAR
ANTRAG AUF DAS ZUGANGSRECHT
Die betroffene Person hat das Recht, vom Datenverantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden oder nicht, und in einem solchen Fall das Recht auf Zugang zu diesen Daten, Art. 15 DSGVO
ANTRAG AUF DAS RECHT AUF BERICHTIGUNG
Der Betroffene hat das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung ihn betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten durch eine ergänzende Erklärung zu verlangen. Art. 16 DSGVO
ANTRAG AUF DAS UNTERDRÜCKUNGSRECHT
Der Interessent hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich die Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, der verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten unverzüglich gemäß dem zu löschen. Art. 17 DSGVO
ANTRAG AUF DAS RECHT AUF EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG
Die interessierte Partei hat das Recht, von der für die Behandlung Verantwortlichen die Einschränkung der Behandlung der Daten in bestimmten Fällen gemäß dem zu erhalten. Art 18 der DSGVO.
ANTRAG AUF DAS RECHT AUF DATENÜBERTRAGBARKEIT
Die interessierte Partei hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Datenverantwortlichen zur Verfügung gestellt haben, in einem strukturierten Format zu erhalten, das allgemein verwendet und mechanisch gelesen wird, und sie an einen anderen Datenverantwortlichen zu übermitteln, ohne durch die Daten daran gehindert zu werden der Verantwortliche diese in bestimmten Fällen gemäß Art. 20 DSGVO bereitgestellt hätte.
ANTRAG AUF WIDERSPRUCHSRECHT
Die interessierte Partei hat das Recht, aus Gründen, die mit ihrer besonderen Situation zusammenhängen, jederzeit zu widersprechen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unter bestimmten konformen Umständen behandelt werden. Art. 21 DSGVO
ANTRAG AUF DAS RECHT, KEINEN AUTOMATISIERTEN EINZELENTSCHEIDUNGEN ZU UNTERLIEGEN
Alle Betroffenen haben gemäß Art. 22 DSGVO das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
DARSTELLUNGSMODELL
Jede interessierte Partei kann ihre Rechte durch eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung ausüben, wobei die interessierte Partei und der Vertreter ordnungsgemäß identifiziert werden.